
Ausbildung
Einer qualitativ hochwertigen Ausbildung kommt im Bereich der PSNV eine hohe Bedeutung zu.
Daher haben sich die Hilfsorganisationen (also z.B. das Rote Kreuz) und die Notfallseelsorge im Rahmen einer Konsensus-Konferenz am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe auch mit diesem Thema befasst und zur Gewährleistung von einheitlichen, organisationsübergreifenden Standards eine „Ausbildungsübersicht für die theoretische Ausbildung im Bereich der Psychosozialen Akuthilfen“ erstellt (vgl. BBK 2013, S. 44).
Ausbildung
Die Ausbildung gliedert sich demnach zum einen in eine theoretische Ausbildung mit praktischen Übungen und zum anderen in eine Hospitationsphase. Art und Umfang der Hospitation werden von den jeweiligen Organisationen festgelegt.
Der Mindestumfang der theoretischen Ausbildung beträgt gemäß den Leitlinien 80 Unterrichtseinheiten, wobei eine Unterrichtseinheit 45 Minuten umfasst.
Hospitation
Daran schließt zwingend eine Hospitationsphase an. Die Verantwortung in diesen Einsätzen trägt der Praxisanleiter, also eine fertig ausgebildete, erfahrene Einsatzkraft. Diese Einsätze sind auch durch die Hospitierenden zu protokollieren.
Besonderheiten
Nach den Grundlagen der gemeinsamen Standards gestalten die Hilfsorganisationen und die Kirchen ihre Ausbildungen. Wie die Ausbildung beim BRK geregelt ist, findest du für den Bereich PSNV-B hier und für den Bereich PSNV-E hier.