
Ein Fachgremium aus Vertretern der Hilfsorganisationen und der Notfallseelsorge hat sich hierzu im Rahmen des Konsensus-Prozess 2007-2010 am Bundesamt für Bevölkerungsschutz und Katastrophenhilfe umfassend Gedanken zu den Anforderungen an die Helferinnen und Helfer der PSNV gemacht (vgl. BBK 2013, S. 59). In dem daraufhin erstellten Dokument „Gemeinsame Qualitätsstandards und Leitlinien zu Maßnahmen der Psychosozialen Notfallversorgung für Überlebende, Angehörige, Hinterbliebene, Zeugen und/oder Vermissende im Bereich der Psychosozialen Akuthilfe“ wurden umfassende Mindestanforderungen formuliert und festgehalten.
Wenn man im Bereich PSNV aktiv ist bzw. werden möchte, muss man gemäß dieser Qualitätsleitlininen unabhängig von der Trägerorganisation demnach u.a. die folgende formellen, persönlichen und sozialen Voraussetzungen erfüllen: