In den ersten Stunden nach einem belastenden Ereignis kommen vor allem die psychische Erste-Hilfe und die Psychosoziale Akuthilfe zu Anwendung.
Die psychische Erste-Hilfe wird z.B. von Einsatzkräften des Rettungsdienstes unmittelbar an der Einsatzstelle mit einem Basiswissen durchgeführt. So ist etwa in der Notfallsanitäterausbildung, der Berufausbildung im Rettungsdienst, zum Teil auch das Thema PSNV Bestandteil des Stundenplanes. Die Kolleginnen und Kollegen des Rettungdienstes bieten dann bei Bedarf den Betroffenen an, PSNV-Kräfte zur weiteren und längeren Unterstützung zu alarmieren.
Psychosoziale Akuthilfe wird z.B. durch die Kriseninterventionsdienste oder die Notfallseelsorge durchgeführt. Im Vordergrund stehen eine Bedürfnis- und Bedarfserhebung, methodisch-strukturierte Gesprächsangebote vor Ort und eine mögliche Weitervermittlung an weiterführende Hilfsstellen. Wie ein Einsatz beispielhaft ablaufen kann, kannst Du in einem Einsatzbericht nachlesen.
Nach einigen Tagen und im Zeitraum von Wochen bis Monaten findet dann, wenn diese nötig ist, die mittel- und langfristige Hilfe statt. Psychosoziale Hilfen/Diagnostik und Intervention in der ambulanten und stationären Versorgung, insbesondere ärztliche und psychologische psycho(trauma-) therapeutische (Früh-)Intervention: hierbei handelt es sich um mittel- und längerfristige psychosoziale Hilfen und heilkundliche Angebote. Damit sind z.B. Selbsthilfegruppen, Beratungsstellen, Psychotherapeuten, Traumatherapeuten, Psychiatrien etc. gemeint (vgl. Nikendei 2012, S. 31f.). An diese verweisen die PSNV-Kräfte vor Ort ggf. die Betroffenen im Rahmen eines Einsatzes.