Indikationen für eine Betreuung durch ein Kriseninterventionsteam oder die Notfallseelsorge können im Bereich PSNV-B zum Beispiel die folgenden sein:
(vgl. Daschner 2003, S. 40; vgl. Bayerisches Rotes Kreuz 2008, S. 1).
In den letzten Jahren war in unserem BRK Arbeitskreis (also bei Einsätzen die unsere Helferinnen und Helfer in Kempten und dem Landkreis Oberallgäu geleistet haben) die häufigste Indikation der Tod im häuslichen Bereich.
Einsätze im Rahmen der PSNV erfolgen dann nicht, wenn es sich um akutpsychiatrische Krisen, einen akuten Suchtmittelmissbrauch, suizidale Krisen oder akute Suizidalität handelt (vgl. Gelbke u.a. 2013, Teil 1 Nr.1 c). Diese Indikationen decken sich nicht mit den Zielen und der Ausbildung der PSNV.
Hier findest Du bei Interesse das Literaturverzeichnis.