
Dienstkleidung
Die Dienstleidung soll uns im Einsatz schützen und uns für andere Einsatzkräfte des Rettungsdienstes und der Polizei erkenntlich machen (vgl. Nikendei 2012, S. 125).
Die Dienstbekleidungsvorschrift des DRK legt fest, dass zur persönlichen Schutzausstattung mindestens ein Helm, die Einsatzjacke und -hose, Sicherheitsschuhe und Handschuhe gehören. Wir tragen, wie alle Einsatzkräfte der BRK Bereitschaften, daher im Einsatz die übliche Dienstkleidung.
Die von Betroffenen erfahrungsgemäß eher als grell empfundene Einsatzjacke wird in der Regel nur im außerhäuslichen Einsatz getragen, wie zum Beispiel bei einem Schienen- oder Verkehrsunfall.
Neben der Schutzfunktion und der bessern Erkennbarkeit am Einsatzort bietet uns die Dienstkleidung noch einen weiteren Vorteil. Viele unserer Helferinnen und Helfer empfinden das gezielte An- und Ablegen der Dienstkleidung zu Beginn bzw. zu Ende eines Einsatzes als wertvolles Ritual im Rahmen der eigenen Psychohygiene.